Paraguay erhebt eine pauschale Einkommensteuer von 10%. Keine Erbschaftssteuer, keine Vermögenssteuer. Für deutsche Expats gilt: Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Paraguay existiert — die Steuerpflicht bleibt in Paraguay, mit Anrechnung in Deutschland.
Einkommensteuer Paraguay (10 % pauschal)
Das paraguayische Steuersystem basiert auf dem Territorialprinzip. Besteuert werden grundsätzlich nur Einkünfte, die innerhalb der Landesgrenzen erwirtschaftet werden. Ausländische Einnahmen – etwa aus Fernarbeit, ausländischen Kapitalerträgen oder Renten – bleiben in Paraguay steuerfrei.
Der Steuersatz der IRP (Impuesto a la Renta Personal)
Für lokal erwirtschaftetes Einkommen gilt eine gestaffelte Flat Tax von maximal 10 %. Wer lokal unter ca. 80 Millionen Guarani (ca. 10.000 EUR) im Jahr verdient, zahlt 8 %. Darüber liegt der Steuersatz pauschal bei 10 %. Durch die Abzugsfähigkeit vieler lokaler Lebenshaltungskosten lässt sich die effektive Steuerlast vor Ort oft auf nahe null reduzieren.
Steuerpflicht für Deutsche (DBA, 183-Tage-Regel)
Die Erlangung der paraguayischen Residenz führt nicht automatisch zum Ende der Steuerpflicht in Deutschland. Das deutsche Finanzamt prüft die unbeschränkte Steuerpflicht unabhängig von südamerikanischen Dokumenten.
Fehlendes Doppelbesteuerungsabkommen: Zwischen Deutschland und Paraguay existiert kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Das bedeutet, dass Deutschland deutsche Einkünfte (wie Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien oder Renten) weiterhin nach deutschem Recht besteuert.
Aufgabe des Wohnsitzes und 183-Tage-Regel: Um die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland zu beenden, muss der deutsche Wohnsitz (§ 8 AO) und der gewöhnliche Aufenthalt (§ 9 AO) nachweisbar aufgegeben werden. Der Aufenthalt in Paraguay von mehr als 183 Tagen im Jahr dient als wichtiger Beleg für die Verlagerung des Lebensmittelpunktes.
Immobiliensteuer (0,5–1 %)
Die Besteuerung von Grundbesitz ist in Paraguay extrem niedrig angesetzt und stellt für Eigentümer kaum eine finanzielle Belastung dar.
Kommunale Grundsteuer: Die jährliche Grundsteuer (Impuesto Inmobiliario) beträgt pauschal 1 % des amtlichen Katasterwertes (Valor Fiscal). Bei ländlichen Immobilien oder landwirtschaftlichen Flächen sinkt der Satz teils auf 0,5 %.
Niedriger Katasterwert: Der Katasterwert liegt in der Praxis bei nur 10 bis 30 % des tatsächlichen Marktwertes einer Immobilie. Dadurch beläuft sich die jährliche Steuer selbst bei hochwertigen Objekten meist nur auf einen zweistelligen Euro-Betrag.
Grunderwerbsteuer: Beim Kauf einer Immobilie fällt eine einmalige städtische Übertragungssteuer (Impuesto a la Transferencia) von lediglich 0,75 % an, die ebenfalls auf Basis des Katasterwertes berechnet wird.
Firmengründung und Steuer (10 % Körperschaft)
Für operative Geschäfte innerhalb Paraguays bietet das Land ein transparentes Unternehmenssteuerrecht.
Unternehmenssteuer IRE (Impuesto a la Renta Empresarial)
Körperschaften und gewerbliche Einzelunternehmen zahlen auf den Reingewinn aus lokaler Geschäftstätigkeit einen festen Steuersatz von 10 %. Gewinne aus Auslandsgeschäften fallen nicht unter die IRE-Pflicht.
Mehrwertsteuer und Gewinnausschüttung
Die allgemeine Mehrwertsteuer (IVA) beträgt 10 % (5 % auf Grundnahrungsmittel und Mieterträge). Bei Ausschüttung von Gewinnen an Gesellschafter fällt zusätzlich die IDU (Impuesto a los Dividendos y Utilidades) mit einem Steuersatz von 8 % an.
Steueroptimierung legal (Residencia + lokale Einkünfte)
Eine rechtssichere Steuergestaltung erfordert das Zusammenspiel aus deutscher Abmeldung und paraguayischer Verankerung.
Das Territorialprinzip rechtssicher nutzen
Digitale Nomaden, Freiberufler und Investor-Migranten nutzen Paraguay legal als steuerlichen Wohnsitz: Nach der vollständigen Abmeldung aus Deutschland und dem Erhalt der paraguayischen Cédula werden ausländische Honorare, Trading-Gewinne oder Kryptowährungserträge aufgrund des Territorialprinzips in Paraguay nicht besteuert. Voraussetzung ist, dass die Leistungen nicht an Kunden innerhalb Paraguays erbracht werden.
Häufige Fehler (keine Anmeldung beim Finanzamt)
Viele Auswanderer wiegen sich nach dem Erhalt der Cédula in falscher Sicherheit und unterlassen die steuerliche Erfassung bei der paraguayischen Finanzbehörde (SET). Wer vor Ort Wohnsitz bezieht, aber keine Steuernummer (RUC) beantragt und keine jährlichen (Null-)Steuererklärungen abgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei späteren Nachprüfungen oder beim Verkauf von Vermögenswerten drohen empfindliche Strafzahlungen und Nachzahlungen der Behörden.